Beglaubigungen und Übersetzungen
Die uni-assist Hochschulen haben gemeinsame Standards für amtliche Beglaubigung und vereidigte Übersetzung. Hier erfahren Sie, worauf Sie achten müssen.
Standards für amtliche Beglaubigungen
Wie müssen Kopien beglaubigt werden?
Amtlich beglaubigte Kopien müssen immer enthalten:
- den Abdruck des Dienstsiegels im Original und
- die Unterschrift des Beglaubigenden im Original
Bei einer amtlich beglaubigten Kopie mit mehreren Blättern muss deutlich sein, dass jede Seite von derselben amtlichen Beglaubigung stammt. Dafür gibt es folgende Möglichkeiten:
- Mit dem Dienstsiegel: Das Dienstsiegel muss auf allen Seiten sichtbar sein. Dafür heftet die Person, die die Kopie beglaubigt, die Seiten versetzt übereinander und stempelt sie mit dem Dienstsiegel. So trägt jede Seite einen Teil des Dienstsiegel-Abdrucks. Die Erklärung der Beglaubigung und Unterschrift genügt dann auf nur einer Seite.
- Mit Schnur und Prägesiegel: Auch bei einer Beglaubigung durch einen Notar bzw. eine Notarin mit Schnur und Prägesiegel genügt die Erklärung der Beglaubigung und die Unterschrift auf nur einer Seite.
Wo kann ich Dokumente beglaubigen lassen?
Dokumente beglaubigen:
- ausstellende Institutionen, z.B. Schulen, Hochschulen und Sprachschulen,
- das Erziehungsministerium Ihres Heimatlands,
- die deutschen Botschaften und Konsulate,
- die Kulturabteilung der Botschaft des Landes, aus dem das Zeugnis stammt,
- die Behörden und Notare bzw. Notarinnen, die in Ihrem Heimatland amtliche Beglaubigung vornehmen dürfen.
Wichtig: Übersetzer und Übersetzerinnen dürfen Dokumente in Original-Sprache nicht beglaubigen.
In Deutschland darf jede öffentliche Stelle amtlich beglaubigen, die ein Dienstsiegel führt, zum Beispiel:
- Rathäuser / Bürgerämter,
- Ortsbürgermeister*innen,
- Kreisverwaltungen,
- Pfarrämter,
- Gerichte,
- Notare und Notarinnen.
Wichtig: Übersetzer*innen dürfen Dokumente in Original-Sprache nicht beglaubigen.
Öffentliche Stellen in Deutschland dürfen fremdsprachige Dokumente beglaubigen – aber sie sind nicht dazu verpflichtet. Falls Sie in Deutschland keine öffentliche Stelle finden, die Ihre Dokumente beglaubigt, wenden Sie sich an die Botschaft Ihres Herkunftslandes oder an eine*n Notar*in.
Wie schicke ich beglaubigte Kopien?
Sie müssen Ihre amtlich beglaubigten Kopien per Post zu uni-assist schicken. Ein Scan / Upload von beglaubigten Dokumenten ist nicht ausreichend. Auch eine einfache Papierkopie von einer amtlich beglaubigten Kopie wird nicht akzeptiert.
Standards für die Zeugnis-Sprache
Reichen Sie Ihre Zeugnisse in der Original-Sprache ein – und zusätzlich in deutscher oder englischer Übersetzung. Dies gilt auch für Ihre Fächer- und Notenübersicht.
Werden Ihre Zeugnisse in Ihrem Herkunftsland (auch) offiziell auf Deutsch oder Englisch ausgestellt? Dann benötigen wir keine Übersetzung (Ausnahmen: siehe Länder-Hinweise).
Zeugnisse in französischer Sprache müssen ins Deutsche oder Englische übersetzt werden.
Standards für vereidigte Übersetzungen
Übersetzungen von Zeugnissen akzeptieren wir von folgenden Stellen:
- Personen oder Institutionen, die zu einer vereidigten oder gerichtlich zugelassenen Übersetzung berechtigt sind,
- eine hierzu berechtigte Abteilung der ausstellenden Schule oder Hochschule.
Übersetzungen von einfachen Übersetzungsbüros ohne Vereidigung können wir nicht akzeptieren.
Kopien von Übersetzungen müssen Sie ebenfalls beglaubigen lassen. Übersetzer dürfen Kopien ihrer selbst erstellten Übersetzungen mit ihrem Original-Stempel versehen. Übersetzer können aber nicht die Dokumente in der Original-Sprache beglaubigen.
Sie haben alle Dokumente zusammen und die notwendigen Übersetzungen und Beglaubigungen besorgt?
Weiter geht’s mit dem nächsten Schritt.