KMK-Beschluss

Hier: Offizielle Regelung für Hochschulen zu fluchtbedingt fehlenden Dokumenten.

Geflüchtete dürfen an allen Hochschulen in Deutschland studieren, auch wenn ihnen aus Fluchtgründen Dokumente fehlen.

Sie müssen dann bestimmte zusätzliche Prüfungen ablegen. Die Hochschulen entscheiden, welche Prüfungen das sind.