Numerus Clausus (NC)
Einschränkung der Zulassung, weil es mehr Bewerber*innen gibt als Studienplätze.
Bei NC-Studiengängen übersteigt die Zahl der Bewerber*innen die Zahl der verfügbaren Studienplätze.
„Numerus Clausus“ ist Latein und bedeutet etwa „beschränkte Anzahl“.
Für NC-Studiengänge gelten oft andere Bewerbungsfristen als für NC-freie Studiengänge. Ob Ihr gewünschter Studiengang ein NC-Studiengang ist, erfahren Sie direkt an der Hochschule.