Italien

Hinweis zu Dokumenten

Haben Sie einen Schulabschluss aus Italien? Dann benötigen wir eines der folgenden Dokumente von Ihnen:

  • mehrsprachig ausgestellte Urkunde des „Diploma di superamento...“
  • mehrsprachiger vierseitiger Zeugnisanhang (Allegato)
  • offizielle Schulabschluss-Bescheinigung Ihrer Schule mit Abschlussnote

Wenn Sie eine auf Italienisch ausgestellte Zeugnisbescheinigung Ihrer Schule einreichen, ist eine vereidigte Übersetzung erforderlich. Wenn Sie ein mehrsprachig ausgestelltes Schulabschluss-Zeugnis einreichen, ist keine Übersetzung erforderlich.

Haben Sie ein Diploma eines italienischen Conservatorio? Zusätzlich zu Ihren Zeugnissen benötigen wir dann folgende Dokumente von Ihnen:

• Schulabschluss-Zeugnis („Diploma di superamento ...“)

Hinweis zur Autocertificazione

Eine „Autocertificazione"/„Dichiarazione Sostitutiva della Certificazione" (Eigenerklärung/Erklärung anstelle der Bescheinigung) kann nicht akzeptiert werden. Eine Selbsterklärung ist auch nicht ausreichend, wenn das Dokument amtlich beglaubigt wurde (z.B. durch eine „Marca da Bollo“). Bitte reichen Sie nur Zeugnisse ein, die von Ihrer Schule oder Hochschule ausgestellt wurden.

Hinweis zu Übersetzungen

Wir akzeptieren Übersetzungen von Übersetzer*innen, die von einem italienischen Gericht anerkannt sind. Bitte reichen Sie als Nachweis mit Ihrer Übersetzung ein „Verbale di Giuramento Asseverazione Perizia/Traduzione“ eines örtlichen „Tribunale“ oder eines „Ufficio del Giudice (di Pace)“ mit Stempel und Unterschrift dieser Institution und Gebührenmarke („Marca da Bollo“) ein.

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