Italien
Hinweis zu Dokumenten
Eine „Autocertificazione"/„Dichiarazione Sostitutiva della Certificazione" (Eigenerklärung/Erklärung anstelle der Bescheinigung) kann nicht akzeptiert werden. Eine Selbsterklärung ist auch nicht ausreichend, wenn das Dokument amtlich beglaubigt wurde (z.B. durch eine „Marca da Bollo“). Bitte reichen Sie nur Zeugnisse ein, die von Ihrer Schule oder Hochschule ausgestellt wurden.
Hinweis zu Übersetzungen
Wir akzeptieren Übersetzungen von Übersetzer*innen, die von einem italienischen Gericht anerkannt sind. Bitte reichen Sie als Nachweis mit Ihrer Übersetzung ein „Verbale di Giuramento Asseverazione Perizia/Traduzione“ eines örtlichen „Tribunale“ oder eines „Ufficio del Giudice (di Pace)“ mit Stempel und Unterschrift dieser Institution und Gebührenmarke („Marca da Bollo“) ein.
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