Jemen
Hinweis zu Übersetzungen
Ihr Schulabschluss-Zeugnis wurde zweisprachig (Englisch/Arabisch) ausgestellt und die Angaben zu Ihrer Person (Name und Geburtsdatum) sind nur auf Arabisch vorhanden? Dann benötigen wir zusätzlich eine deutsche oder englische vereidigte Übersetzung des Zeugnisses.
Ihr Schulabschluss-Zeugnis wurde auf Deutsch ausgestellt? Dieses Dokument können wir als Übersetzung akzeptieren.
Hinweise zu Beglaubigung für die Zeugnisse ab 2015
Haben Sie ein Sekundarschulzeugnis oder einen Bachelorabschluss ab 2015 an einer Bildungseinrichtung in Jemen erworben, die nicht unter der Kontrolle der offiziellen Regierung in Aden steht? Der Status von solchen Bildungseinrichtungen ist laut anabin-Datenbank der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) "derzeit eingeschränkt anerkannt". Daher müssen alle Zeugnisse, die ab 2015 an einer solchen Bildungseinrichtung erworben wurden, durch das zuständige Bildungsministerium in Aden beglaubigt werden und den offiziellen Stempel des entsprechenden Ministeriums tragen:
- Sekundarschulzeugnisse müssen vom „Ministry of Education“ in Aden beglaubigt werden.
- Studienabschlüsse und Studienleistungen von Universitäten müssen vom "Ministry of Higher Education and Scientific Research, Technical Education and Vocational Training" in Aden beglaubigt werden.
Alternativ können Sie Ihre Zeugnisse in der Botschaft der Republik Jemen in Berlin beglaubigen lassen.
Die Regelung gilt ab dem 15.01.2024.
Weitere Hinweise zu Dokumenten im Bereich Dokumente sammeln.